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Natur- und Landschaftspfleger

Aufgaben und Tätigkeiten 
Mit der Ausweisung von großen Naturschutzgebieten in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Bedarf an Personen entwickelt, die für Schutzgebietsbetreuung, Information, Aufklärung und Besucherbildung sowie für praktische Naturschutzaufgaben und Landschaftspflegearbeiten benötigt werden.
 
Die besten Voraussetzungen für diese Tätigkeiten bietet der ausgebildete Landschaftsgärtner, der neben seiner praktischen Tätigkeit auch Interesse am Kontakt mit Besuchergruppen unterschiedlichster Art hat.
Zu den wichtigsten Aufgaben des geprüften Natur- und Landschaftspflegers gehören:
  • Erkennung und Erfassung von schützenswerten Landschaftsteilen, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften
  • Information und Beratung über Naturschutz und Landschaftspflege
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen der Besucherbetreuung
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen der Besucherbetreuung
Voraussetzungen
Es besteht eine bundeseinheitliche Fortbildungsverordnung vom 6. März 1998. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist:
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/-in, Gärtner/-in, Forstwirt/-in, Revierjäger/-in, Winzer/-in, Fischwirt/-in, Tierwirt/-in (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/-in und danach eine
  • mindestens dreijährige Berufspraxis in einem der genannten Berufe.
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Kontakt


Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldtstraße 4
53604 Bad Honnef

Telefon: 02224 7707-0
Telefax: 02224 7707-77