SOKA-BAU kontaktiert GaLaBau-Betriebe
Uns erreichen vermehrt Hinweise, dass die SOKA-BAU derzeit Betriebe des
GaLaBaus anschreibt, um eine mögliche Teilnahme- bzw. Umlagepflicht zum
Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft zu prüfen. Die Auswahl der
angeschriebenen Betriebe soll unter anderem anhand von Branchendaten
erfolgen, die von der Agentur für Arbeit bereitgestellt werden. Wenn Ihr Betrieb ein Schreiben der SOKA-BAU erhält, ignorieren Sie dieses bitte nicht. Wenden Sie sich in diesem Fall zeitnah an unsere Geschäftsstelle, bevor Sie Angaben gegenüber der SOKA-BAU machen oder Unterlagen übersenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der ersten Einordnung und dem weiteren Vorgehen.
29.06.2026